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FRÜHFÖRDERUNG und FAMILIENBEGLEITUNG

Therapie West
Verein für interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung


Standorte:

8530 Deutschlandsberg, Soloplatz 1/II (VILLA KUNTERBUNT)

8572 Bärnbach, Voitsbergerstraße 16 A
8750 Judenburg, Burggasse 113

8720 Knittelfeld, Goldregenstraße 18

8793 Trofaiach, Fichtengasse 9

Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Kontakt: Fr. Dorothea Rothwangl
Telefon: 0660 6096010
Email: office@therapiewest.at

www.therapiewest.at

Verein Hilfe zur Selbsthilfe

Verein für interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung

Der Verein bietet an:

  • mobile und ambulante allgemeine Frühförderung, Seh- und Hörfrühförderung
  • Familienentlastung


Frühförderung:

Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung ist eine besondere Form der Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Entwicklungsrisiken oder Behinderungen sowie der Begleitung ihrer Familien.

Frühförderung heißt frühest mögliche Förderung. Die ersten Lebenswochen, Monate und Jahre sind für die Entwicklung des Kindes von größter Bedeutung, da dies der Zeitraum höchster Aufnahmefähigkeit und Lernbereitschaft ist. Gerade bei Kindern, deren Entwicklung verlangsamt oder auffällig verläuft, sollte diese Zeit genutzt werden.

Ziel der Frühförderung ist die Förderung des Kindes und die unterstützende Begleitung der Eltern.

Fördermaßnahmen sollen bewirken, dass sich das Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten optimal entwickelt und sekundäre Beeinträchtigungen vermieden bzw. vermindert werden.

WER?

Frühförderung können Kinder erhalten, die entwicklungsverzögert, von Behinderung betroffen oder in ihrem Verhalten auffällig sind.

WIE?

Durch eine Antragstellung für Frühförderung über den Verein „Hilfe zur Selbsthilfe“ beim Gemeindeamt Ihres Wohnortes.

Bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

WANN?

Nachdem Sie einen positiven Bescheid über die Bewilligung der Frühförderung erhalten haben, kommt je nach Bewilligungsausmaß eine Frühförderin unseres Vereins in Ihre Familie.

Sehfrühförderung:

Schwerpunkt der Sehfrühförderung ist die visuelle Förderung unter Berücksichtigung des Lebensumfeldes des Kindes und die unterstützende Begleitung der Eltern.

Ziel ist, dass die Kinder eine größtmögliche Selbständigkeit in Alltagsfertigkeiten sowie der Orientierung und Mobilität erreichen.

Hörfrühförderung:

Sie richtet sich an schwerhörige und gehörlose Kinder sowie deren Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen.

Schwerpunkt der Hörfrühförderung ist die auditive Förderung von Kindern zur Erlangung der Kommunikationsfähigkeit im verbalen und nonverbalen Bereich (z. B. mittels Gebärdensprache).

Familienentlastung:

Der Familienentlastungsdienst unterstützt, betreut und begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Behinderung) im familiären Umfeld.

Die Betreuung umfasst:

  • Betreuungsstunden im und außer Haus
  • Adäquate Freizeitgestaltung
  • Fortführung des gewohnten Tagesablaufs (einkaufen, kochen,…)
  • Förderung der Integration im sozialen Umfeld
  • Unterstützung und Beratung der Familie

Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, stellen Sie einen Antrag für Familienentlastung durch den Verein „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Für die Betreuung wird Ihnen ein Selbstbehalt in Höhe von 10% verrechnet.